AGB

Hotel Am Markt & Brauhaus Stadtkrug

Pension Am Stettiner Haff

Haus Seebad Ueckermünde Ferienwohnungen

Die allgemeinen Vertragsbedingungen, die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Hotel Am Markt in Ueckermünde. Das Hotel Am Markt ist stellvertretend für die Pension am Stettiner Haff sowie dem Haus Seebad Ueckermünde Ferienwohnungen.
Im weiteren Text werden Hotelzimmer/Zimmer stellvertretend für Pensionszimmer und Ferienwohnugen genannt.
Bitte sorgfältig lesen!

1.  GELTUNGSBEREICH

1.1   Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotel(Pensions)zimmern zur Beherbergung, dem Mieten der Feirenwohnungen, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2   Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer (Wohnungen) sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3   Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2.  VERTRAGSABSCHLUSS, - PARTNER, - VERJÄHRUNG

2.1  Vertragspartner sind das Hotel Am Markt und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Der Gastaufnahmevertrag ist zustande gekommen, sobald das Zimmer/Ferienwohnung etc. schriftlich oder mündlich seitens des Gastes bestellt und vom Hotel bestätigt worden ist. Im Zuge dessen hat der Gast auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels anerkannt. Wird kurzfristig ein Hotelzimmer / Ferienhaus / Ferienwohnung per Telefon angemietet und ist daher eine schriftliche Bestätigung seitens des Hotels nicht mehr möglich, sind für den per Telefon buchenden Gast die AGB trotzdem bindend. Mit der mündlichen Zusage seitens des Hotels ist der Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2.2  Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3.  LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1   Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer (Ferienwohnung) bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2  Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3   Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4  Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

3.5  Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung  –  vorbehaltlich  einer abweichenden Vereinbarung  –  binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.6  Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.


3.7  In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8   Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9  Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.10  Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4.  RÜCKTRITT DES GASTES
ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS / FERIENWOHNUNGEN (NO SHOW)

4.1   Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

4.2   Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

4.3   Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. 

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. Zimmerkategorien. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, kann das Hotel eine andere Kategorie zum jeweiligen Preis reservieren. 

Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, kann das Hotel Am Markt Ueckermünde folgende Entschädigung des Reisevertrages verlangen:

Vor Anreise:
bis 30 Tage                                      kostenfrei
29 bis 14 Tage                                         50%
14 bis 1 Tag vor Anreise                         70%
am Anreisetag                                         90%
8 Wochen
für Gruppen ab 25 Pers.                  kostenfrei

Stornierungen müssen vom Hotel schriftlich bestätigt werden!

5.  RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1   Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2   Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3   Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe  oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

5.4   Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6.  ZIMMERBEREITSTELLUNG, - ÜBERGABE UND - RÜCKGABE

6.1   Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,/Ferienwohnungen soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

6.2  Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach 18.00 Uhr zu vergeben.

6.3  Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Ferienwohnungen dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4 Haustiere sind im Interesse aller Gäste nur auf Anfrage und mit schriftlicher Bestätigung gestattet. Andernfalls kann das Unterbringen der Tiere verweigert werden.

7.  HAFTUNG DES HOTELS

7.1   Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2   Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.

7.3   Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4   Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Gast die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.5   Haftungs- Ausschluss für Fahrräder und Motorräder: Ihr Fahrrad können Sie kostenfrei in unserem Fahrradraum abstellen. Der Fahrradkeller wird abends abgeschlossen und morgens wieder aufgeschlossen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Beschädigungen oder Diebstahl. Bitte sichern Sie auch im Fahrradraum Ihr Fahrrad gegen Diebstahl.

8.  HAUSORDNUNG

8.1   Alle Gäste sind gehalten, sich nach der im Hotel Am Markt Ueckermünde geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus dem Hotel nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.

8.2  In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

8.3  Der Gast hat die Einrichtung des Hotels sowie der Zimmer und der Ferienwohnungen pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hotel berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.

Ebenso werden wir Gegenstände, die entwendet wurden, in Rechnung stellen und gegebenenfalls zur Anzeige bringen.

Inventar, welches kaputt geht, ist sofort dem Betreiber zu melden. Dieser kann entscheiden, ob das kaputte Inventar in Rechnung gestellt wird.

8.4  Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von

  • Handtüchern, Badetüchern und sonstigen Frotteewaren
  • Bettwäsche
  • elektrischen Kleingeräten
  • sonstigen Einrichtungsgegenständen
  • Zimmerkarten für die elektronische Schließanlage

8.5   Im Interesse der anderen Hotelgäste ist auf Fluren, Gängen und Balkon des Hotels Ruhe zu bewahren, insbesondere ab 22.00 Uhr.

8.6   Rauchverbot in den Hotelzimmern und Fluren: Es ist generell untersagt im Hotelzimmer/Ferienwohnung zu rauchen, zum einen aus Brandschutz, zum anderen wegen Geruchsbelästigung der nachfolgenden Gäste. Im Interesse der anderen Hotelgäste ist es ebenfalls untersagt, auf den Fluren und den Gängen zu rauchen. Bei Verstößen wird der Verursacher haftbar gemacht. Außerdem behält sich das Hotel vor, eine Strafe für evtl. anfallenden Ausfall des Hotelzimmers/Ferienwohnung durch Rauchgeruch zu erheben.

8.7  Rauchmelder sind mit der Feuerwehr verbunden: Unsere Rauchmelder sind mit der örtlichen Feuerwehr verbunden. Für schuldhaft ausgelöster Feueralarm und der damit verbundene Feuerwehreinsatz ist vollumfänglich vom Verursacher zu begleichen.

9.  NUTZUNGSBEDINGUNGEN GÄSTE – WLAN

9.1  Wir stellen Ihnen in unseren Hotel Am Markt und Brauhaus Stadtkrug einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs (Hotspot) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.

Die Bereitstellung richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.

Wir bieten unser Gäste-WLAN nur für Gäste unseres Hotels an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste unseres Hotels.

Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Uns steht es frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.

Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie sich zuvor die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren. Dies erfolgt bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät über diese Begrüßungsseite.

9.2  Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

9.3  Ihre Pflichten als Nutzer
Sie sind verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von Ihnen zu ihrer Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.

Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten. Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.

9.4  Verbotene Handlungen
Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

  • das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
  • die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
  • die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
  • die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.

Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:

  • Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
  • das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters;
  •  die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
  • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
  • die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
  • die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.

    Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.

9.5  Sicherheit

  • Die Datenübertragung erfolgt kostenlos, jedoch unverschlüsselt.
  • Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übermittlung von geheimen oder betrieblichen Daten. 
  • Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten.
  • Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mitnutzers. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.

9.5   Sperrung von Zugängen
Wir können Ihren Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.

9.6   Haftungsfreistellung
Sie sind als Nutzer für alle Ihre Handlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über unseren Hotspot vornehmen, selbst verantwortlich.

Sie stellen uns von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.

Sie sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

10.  NUTZUNG UND AUFLADEN VON LITHIUM-LIONEN-AKKUS HOTELBEREICH

Lithium-Ionen-Akkus finden in unserem Alltag millionenfach Verwendung. Sie werden aufgrund ihres hohen Energiespeichervermögens als Stromversorgung für Smartphones, Notebooks, Elektrowerkzeuge aber auch in der Elektromobilität (Hybrid- und Elektroantriebe) eingesetzt. Technisch bedingt besteht bei dieser Akku-Technologie die Gefahr der Selbstentzündung, die dann häufig zu einer sehr schnellen Ausbreitung des Feuers führt.

Um dieser Gefahr vorzubeugen, bitten wir um Beachtung der nachfolgenden Regelungen:

  • Schützen Sie Akkus vor Hitze und dauernder Sonneneinstrahlung. Legen Sie Ihr Smartphone oder Laptop aus diesem Grund nicht auf der Fensterbank oder dem Heizkörper ab.
  • Das Aufladen von E-Bike-Akkus oder anderen spannungsintensiven Akkus in den Hotelzimmern ist nur unter Aufsicht des Gastes erlaubt.
  • Schützen Sie den Akku und das Ladegerät vor Feuchtigkeit. Feuchte oder gar nasse Akkus bzw. Ladegeräte dürfen nicht geladen bzw. benutzt werden.
  • Verwenden Sie zum Aufladen nur Ladegeräte, die vom Hersteller zugelassen sind.
  • Platzieren Sie das Ladegerät nicht auf oder in der Nähe von leicht brennbaren Materialien (z.B. Papier oder Textilien).
  • Beschädigte Akkus dürfen nicht im Hotelbereich und im Besonderen in den Hotelzimmern genutzt und geladen werden. Werfen Sie beschädigte Akkus nicht in den Papierkorb.
  • Bei falscher Anwendung kann Flüssigkeit aus dem Akku austreten.

Sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu einer Rauchentwicklung oder zu einem Feuer kommen, informieren Sie umgehend die Hotelleitung oder die Feuerwehr und bringen Sie sich in Sicherheit.

11.  HÖHERE GEWALT

11.1   Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen etc.) unmittelbar oder konkret erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten.

11.2   Technische Störungen an zur Verfügung gestellten technischen (z.B. Heizung) oder sonstigen Einrichtungen sowie dem kostenfreien WLAN – Zugang werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Ebenso betrifft dies Leistungen von Drittanbietern wie z.B. Sky oder dem Internetprovider.

Der Gast ist bei Störungen der Einrichtungen nicht zur Preisminderung berechtigt.

11.3   Irreführende, falsche oder vorbehaltene Angaben

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, falls Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, in der Person des Gastes gebucht werden (z.B. ansteckende Krankheiten, etc.)

12. PARKEN auf den hoteleigenen Parkplätzen

Das Parken/Abstellen Ihres Fahrzeugs ist nur in den dafür gekennzeichneten Stellen auf unseren Parkplätzen während der Dauer Ihres Aufenthaltes im Hotel Am Markt erlaubt. 
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug trotzdem abstellen, wird Ihnen für die Dauer des Falschparkens eine Bearbeitungsgebühr von täglich 50 € berechnet.

13. NICHRAUCHERZIMMER

Unsere Zimmer sind Nichtraucherzimmer.
Die durch den Gesetzgeber verpflichtende Anbringung von Rauchmeldern (Brandschutzbestimmungen),
gestattet es Ihnen nicht, in unseren Zimmern zu rauchen.
Rauchen in den Zimmern stellt eine vertragswidrige Nutzung dar, welche mit einer Vertragsstrafe von 200€ geahndet wird. Durch diese Gebühr beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten. Ebenso muss der Gast bei Auslösung des Feueralarms für die Kosten haften.

14.  HAUSTIERE

14.1 Haustiere sind auf Anfrage gegen eine Reinigungspauschale von 15 € bei uns erlaubt.

14.2 Alle vom Tier verursachten Schäden sind von dessen Halter bzw. dem Hotelgast, in dessen Zimmer das Tier sich aufgehalten hat, zu tragen.

14.3  Das Hotel lehnt es ab, die Zimmer in Anwesenheit des Haustiers säubern zu lassen, sofern der Halter bzw. der Gast abwesend ist. Auch hier besteht kein Anspruch auf Preisnachlass aufgrund nichterfolgter Zimmerreinigung.

15. FUNDSACHEN, Nachsendungen, Nachrichten, Post- und Warensendungen, Abfallentsorgung, Wäschewaschen, Wasserkocher, Kochen im Zimmer/auf den Fluren

15.1 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel wird solche Fundsachen sechs Monate aufbewahren.
15.2  Zu Händen des Gastes bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen o. ä. werden mit größter Sorgfalt entgegengenommen und aufbewahrt, bzw. zugestellt oder auf Wunsch – gegen Entgelt – nachgesandt. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
15.3  Bringt der Gast bei Anreise oder während des Aufenthalts Abfall in haushaltsunüblicher Menge zur Entsorgung oder hinterlässt der Gast Kartonagen, Müll, Abfall o. ä. auf seinem Zimmer bzw. in seiner Suite oder deponiert diese im oder am Hotel, so werden ihm die Kosten für die Entsorgung gesondert mit 150,00 € pauschal in Rechnung gestellt.
15.4  Das Wäschewaschen ist auf den Zimmern untersagt.
15.5  Die Wasserkocher in den Zimmern sind nur und ausschließlich zur Zubereitung von Tee und Kaffee und keinesfalls zum Zubereiten oder Erwärmen von Suppen und Mahlzeiten geeignet. Bei gebrauchswidriger Nutzung berechnen wir pro Wasserkocher/Vorfall 150,00 € Gebühr. 6. Das Kochen, Zu- oder Vorbereiten von Speisen aller Art ist auf den Zimmern und Fluren nicht gestattet.

16. ALLERGIEN UND UNVERTRÄGLICHKEITEN
Bitte geben Sie uns vor Ihrer Anreise rechtzeitig (mind. 3 Tage vorher) Bescheid, damit wir uns darauf einstellen können.

17   FRÜHSTÜCK
17.1  Die Mitnahme von Lebensmitteln aus dem Frühstücksraum wird untersagt

17.2  Es wird ein Frühstücksbufett angeboten.
Bitte beachten: Bei weniger als 5 Frühstücksgästen bieten wir ein kontinentales Frühstück (Essen am Tisch) an.

18  LADESTATION E-AUTO
Wir stellen unseren Gästen gegen Gebühr unsere Ladestation für E-Autos zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch zum Aufladen Ihres Elektroautos - deshalb melden Sie sich bitte rechtzeitig bei unseren Mitarbeitern, damit die Ladestation für Sie reserviert werden kann.

Die Freischaltung der Ladestation (11 kW) und die Berechnung (aktuelle Preise bitte erfragen) erfolgen über die Rezeption unseres Hotels.
Die Ladestation befindet sich im Innenhof unseres Hotels und kann täglich (nach Absprache) von ca.10.00 Uhr bis 22.00 Uhr genutzt werden.

19   SCHLUSSBESTIMMUNGEN

19.1   Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

19.2   Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Ueckermünde.

19.3   Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

19.4  Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Stand 2023