ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Hotel Am Markt Ueckermünde 

Ferienwohnungen Haus Seebad

Mit der Buchung erkennt der Gast die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotel Am Markt & Brauhaus Stadtkrug Ueckermünde an. Diese gelten auch für Aufenthalte in den Ferienwohnungen Haus Seebad.

1.  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie für alle weiteren vom Beherbergungsbetrieb erbrachten Leistungen.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


2.  Vertragsabschluss

Vertragspartner sind der Gast und der Beherbergungsbetrieb.

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Buchung des Gastes und die Annahme durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Buchungssystem erfolgen.



3.  Leistungen, Preise und Zahlung

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer oder Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für Unterkunft sowie für weitere in Anspruch genommene Leistungen zu bezahlen.

Alle Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Lokale Abgaben (z. B. Kurtaxe) sind vom Gast zusätzlich zu entrichten, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder während des Aufenthalts eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.


4.  Rücktritt des Gastes / Stornierung

Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und den entgangenen Umsatz zu verlangen.

Verkürzt der Gast seinen Aufenthalt oder reist früher ab, bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf den vereinbarten Gesamtpreis grundsätzlich bestehen, soweit die Leistung nicht anderweitig vergeben werden kann.


HOTEL
Eine kostenfreie Stornierung der Zimmerbuchung ist bis 7 Tage vor Anreise möglich.

Bei späterer Stornierung berechnen wir folgende Ausfallgebühren:

  • 1 - 6 Tage vor Anreise: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • am Anreisetag: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • bei Nichtanreise (No-Show): 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

     


FERIENWOHNUNGEN
Eine kostenfreie Stornierung der Buchung ist bis 14 Tage vor Anreise möglich.

Bei späterer Stornierung berechnen wir folgende Ausfallgebühren:

  • 1 - 13 Tage vor Anreise: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • am Anreisetag: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • bei Nichtanreise (No-Show): 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

Bei Arrangements und Pauschalangeboten können abweichende Stornierungsbedingungen gelten.
Maßgeblich sind in diesem Fall die Angaben in der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).


5.  Rücktritt des Beherbergungsbetriebs

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

  • höhere Gewalt die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht
  • Zimmer unter falschen Angaben zur Person oder zum Aufenthaltszweck gebucht wurden
  • der Aufenthalt den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses gefährden kann

Ein berechtigter Rücktritt begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.


6.  Zimmerbereitstellung, An- und Abreise

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Ferienwohnungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die gebuchten Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr und die Ferienwohnungen ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Sofern keine spätere Ankunft vereinbart wurde, behält sich der Beherbergungsbetrieb vor, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

Am Abreisetag sind die Zimmer bzw. Ferienwohnungen bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Abreise kann der Beherbergungsbetrieb zusätzliche Kosten berechnen.


7.  Haftung des Beherbergungsbetriebs

Der Beherbergungsbetrieb haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für auf dem Hotelgelände abgestellte Fahrzeuge sowie deren Inhalte wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Fahrräder können nach Verfügbarkeit im Fahrradraum bzw. in den vorgesehenen Abstellbereichen untergebracht werden. Eine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung wird nicht übernommen.


8.  Hausordnung

Alle Gäste sind gehalten, sich nach der geltenden Hausordnung zu richten. Bei erheblichen Verstößen kann der Beherbergungsbetrieb vom Hausrecht Gebrauch machen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Übernachtungspreises besteht.

In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet.

Der Gast hat die Einrichtung des Hotels sowie der Zimmer und Ferienwohnungen pfleglich zu behandeln. Für Schäden, grobe Verschmutzungen oder fehlende Gegenstände, die über die normale Nutzung hinausgehen, haftet der Gast. Reparatur-, Ersatz- oder Reinigungskosten können auch nach der Abreise in Rechnung gestellt werden.

Aus Rücksicht auf andere Gäste ist insbesondere ab 22:00 Uhr auf Ruhe zu achten.

Das Zubereiten oder Erwärmen von Speisen sowie das Waschen von Wäsche in den Zimmern ist nicht gestattet.


9. Rauchverbot
Im gesamten Hotel Am Markt Ueckermünde, im Brauhaus Stadtkrug sowie in den Ferienwohnungen Haus Seebad gilt Rauchverbot. Dies betrifft insbesondere alle Zimmer, Ferienwohnungen, Flure und Gänge.

Bei Verstößen behält sich der Beherbergungsbetrieb vor, dem Verursacher die Kosten für eine Sonderreinigung sowie einen möglichen Nutzungsausfall des Zimmers oder der Ferienwohnung in Rechnung zu stellen.Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Außenbereichen gestattet.


10. Rauchmelder / Feueralarm
Bei schuldhaft ausgelöstem Feueralarm haftet der Verursacher für alle dadurch entstehenden Kosten, insbesondere für einen möglichen Feuerwehreinsatz.


11. WLAN-Nutzung

Das Hotel stellt seinen Gästen einen kostenfreien WLAN-Zugang zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht.

Der Nutzer verpflichtet sich, das WLAN nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden. 

Der Nutzer haftet für alle über seinen Zugang vorgenommenen Handlungen selbst und stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei.

Das Hotel behält sich vor, den WLAN-Zugang bei Missbrauch oder Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen jederzeit einzuschränken oder zu sperren.


12.  Laden von Akkus / E-Bike-Akkus

Das Laden von E-Bike-Akkus oder anderen leistungsstarken Lithium-Ionen-Akkus in den Hotelzimmern, im Fahrradraum, in den Ferienwohnungen oder an anderen Steckdosen des Hauses ist nicht gestattet.

Zum Laden sind ausschließlich die dafür vorgesehene Akku-Ladestation zu nutzen.

Für Schäden, die durch Akkus oder deren unsachgemäße Nutzung entstehen, haftet der Verursacher.


13.  Höhere Gewalt

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt oder andere nicht vom Beherbergungsbetrieb zu vertretende Umstände erheblich erschwert oder unmöglich wird.

Technische Störungen an Einrichtungen des Hauses oder bei Leistungen von Drittanbietern begründen keinen Anspruch auf Preisminderung.

Der Beherbergungsbetrieb ist außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.


14. Parken

Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkplätzen während der Dauer des Aufenthaltes gestattet.

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.


15. Haustiere

Haustiere sind nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Bestätigung gestattet und werden mit 15 € pro Nacht berechnet.

Für durch Tiere verursachte Schäden haftet der Halter bzw. der Gast.

Eine Zimmerreinigung erfolgt nicht, wenn sich das Haustier unbeaufsichtigt im Zimmer befindet.


16. Fundsachen / Post 

Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Eine Nachsendung erfolgt nur auf Anfrage sowie auf Risiko und Kosten des Gastes.

Nachrichten, Post- oder Warensendungen für Gäste werden entgegengenommen und aufbewahrt, eine Haftung für Verlust oder Verzögerung wird jedoch nicht übernommen.


17. E-Auto-Ladestation

Das Laden von Elektrofahrzeugen ist ausschließlich an der dafür vorgesehenen Ladestation möglich. Die Nutzung erfolgt nach Verfügbarkeit und gegen Gebühr. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladestation besteht nicht. 

Eine vorherige Anmeldung an der Rezeption ist erforderlich.


Frühstücksbuffet

Das Frühstück wird als Buffet angeboten und ist ausschließlich zum Verzehr vor Ort bestimmt.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.


18. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Ueckermünde.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand März 2026